Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer Ausbildung
Wir bilden Brandschutzhelfer gemäß §10 Arbeitsschutzgesetz, i.V.m. GUV A-1 §22 und der ASR A2.2 aus.
Gesetzliche Grundlagen, Prävention, Feuerlöschtraining, Umgang mit Feuerlöschern. Sorgen Sie für den Brandfall vor.
Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mindestens 5% durch regelmäßige und fachkundige Unterweisung sowie eine praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer auszubilden und zu benennen.
Rechtliche Grundlagen:
§10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2, Abs. 7.3
Inhalte der Ausbildung
• Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
• Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
• Organisation und Ziele des Betrieblichen Brandschutzes
• Brandklassen
• Verhalten im Brandfall
• Rettungswege
• Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte
• Unterweisung Handfeuerlöscher
• Löschtaktik bei Löschversuchen
• Löschübung mit verschiedenen Feuerlöscheinrichtungen
Der Schulungsteilnehmer erhält nach bestandener Prüfung eine ein Zertifikat mit den Schulungsinhalten.
Dauer der Schulung 3,5 Stunden.
Die Schulung wird bei uns vor Ort in Stolberg-Mausbach bzw. bei Ihnen vor Ort (nach Absprache) durchgeführt. Wir bieten Schulungen Deutschlandweit an.
Über Ihre Anfrage freuen wir uns und erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.Unsere Schulung können wir auch in englisch anbieten!